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    DRV / Länderrat


    Der Länderrat besteht aus den Vorsitzenden der Landes-Ruderverbände (LRV) des DRV.

    Neben dem Rudertag, dem Präsidium und dem Vorstand nach § 26 BGB, ist der Länderrat ein Organ des Verbands (Grundgesetz 2009, § 12).

    Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Länderrats sowie die Geschäftsordnung des Länderrats des Deutschen Ruderverbandes.

    Informationen


    Mitglieder des Länderrates

    Hier geht es zu den Mitglieder des Länderrates

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