Wanderrudern
Infotreffen:
Wanderrudertreffen:
Wanderfahrten:
Meldebogen:
Planungstipps:
In Stichpunkten werden Planungstipps vor, während und nach einer Wanderfahrt genannt.
Booteverladung:
?Der Strick beim Booteverladen hat ausgedient?.
Früher wurden oft einfache Stricke zum Vertäuen verwendet, der Gesetzgeber nennt das Zurrmittel und sagt ausdrücklich, dass Tauwerk nicht zulässig sei. Zur Ladungssicherung dürfen nur Zurrmittel nach VDI 2701 oder DIN 60 060 verwendet werden. Also bitte beim Neukauf nur Gurte nach DIN 60 060 verwenden, erkennbar an einem am Gurt angebrachten blauen Etikett. Ist die Schrift auf diesem Etikett nicht mehr lesbar, besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz mehr.
Insolvenzgesetz:
Dieses eigentlich als Schutz für Touristen gedachte Gesetz, durch einen möglichen Konkurs des Reiseveranstalters nicht auf eigene Kosten aus dem Ausland zurückzukommen, gilt genau genommen auf für Ruderwanderfahrten. Rechtzeitig hat die Versicherung des LSB-H dieses erkannt und bietet eine Zusatzversicherung für Sportreisen der Vereine und Verbände für 0,60 ?/Teilnehmer an.
Wassersport-Wanderkarte:
Neben dem Wanderruderführer des Limpert-Verlages, gibt es von Erhard Jübermann (http://www.juebermann.de/) die 3. Auflage der Wassersport-Wanderkarte Nr. 3 die für den Kanu- und Rudersport konzipiert ist. Sie zeigt Deutschland-Südwest im Maßstab 1:450.000 mit den Flüssen Rhein, Neckar, Main, Mosel und Saar. Für die Lahn gibt es einen speziellen Kartensatz. Diese hervorragenden Karten mit vielen Details, Befahrungsbeschränkungen, Adressen und Ausschnittsvergrößerungen für Wehre und Schleusen sind im Buchhandel oder direkt über den obigen Link erhältlich.
Berichte:
Referent für Wanderrudern
| Ulrich Richter Emil Nolde Weg 7 d 63110 Rodgau Telefon: 06106 644544 Telefax: 06106 644546 E-Mail: U-Richter.Rodgau(at)t-online.de | ![]() |



